Aufnahmeverfahren
Wenn möglich Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Jugendlichen, der einweisenden Behörde und ggf. den Eltern. Hier wird die Bereitschaft und Motivation für eine konstruktive Zusammenarbeit sowie für Lern- und Veränderungsprozesse abgeklärt. Ziel ist eine klare Auftragsformulierung. Eine Aufnahme kann jedoch auch innerhalb von 24 Std. erfolgen.
Aufnahmekriterien
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ein Minimum an Motivation und Veränderungswille
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Klare Zielformulierung zusammen mit dem Einweiser und den Behörden
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Kostengutsprache
Abgrenzung
Jugendliche, welche ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, können nicht aufgenommen werden:
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Schwere geistige oder körperliche Behinderung (das Anwesen ist nicht rollstuhlgängig);
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Schwere Suchtmittelabhängigkeit;
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Akute Selbst- oder Fremdgefährdung;
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Schwere Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, (sexuelle) Übergriffe an Menschen oder am Tier.
Ausschlusskriterien
Zum Ausschluss führen kann
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Gewaltanwendung
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Wiederholtes und unerlaubtes Verlassen der BWA
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Wiederholter Betäubungsmittelmissbrauch innerhalb der BWA
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Mehrfacher Diebstahl
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Misshandlung von Tieren