Aufnahmeverfahren
Wenn möglich Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Jugendlichen, der einweisenden Behörde und ggf. den Eltern. Hier wird die Bereitschaft und Motivation für eine konstruktive Zusammenarbeit sowie für Lern- und Veränderungsprozesse abgeklärt. Ziel ist eine klare Auftragsformulierung. Eine Aufnahme kann jedoch auch innerhalb von 24 Std. erfolgen.
Aufnahmekriterien
- ein Minimum an Motivation und Veränderungswille
- Klare Zielformulierung zusammen mit dem Einweiser und den Behörden
- Kostengutsprache
Abgrenzung
Jugendliche, welche ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, können nicht aufgenommen werden:
- Schwere geistige oder körperliche Behinderung (das Anwesen ist nicht rollstuhlgängig);
- Schwere Suchtmittelabhängigkeit;
- Akute Selbst- oder Fremdgefährdung;
- Schwere Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, (sexuelle) Übergriffe an Menschen oder am Tier.
Ausschlusskriterien
Zum Ausschluss führen kann
- Gewaltanwendung
- Wiederholtes und unerlaubtes Verlassen der BWA
- Wiederholter Betäubungsmittelmissbrauch innerhalb der BWA
- Mehrfacher Diebstahl
- Misshandlung von Tieren