Aufnahmeverfahren
Wenn möglich Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Jugendlichen, der einweisenden Behörde und ggf. den Eltern. Hier wird die Bereitschaft und Motivation für eine konstruktive Zusammenarbeit sowie für Lern- und Veränderungsprozesse abgeklärt. Ziel ist eine klare Auftragsformulierung. Eine Aufnahme kann jedoch auch innerhalb von 24 Std. erfolgen.
Aufnahmekriterien
  • ein Minimum an Motivation und Veränderungswille
  • Klare Zielformulierung zusammen mit dem Einweiser und den Behörden
  • Kostengutsprache
Abgrenzung
Jugendliche, welche ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, können nicht aufgenommen werden:
  • Schwere geistige oder körperliche Behinderung (das Anwesen ist nicht rollstuhlgängig);
  • Schwere Suchtmittelabhängigkeit;
  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung;
  • Schwere Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, (sexuelle) Übergriffe an Menschen oder am Tier.
Ausschlusskriterien
Zum Ausschluss führen kann
  • Gewaltanwendung
  • Wiederholtes und unerlaubtes Verlassen der BWA
  • Wiederholter Betäubungsmittelmissbrauch innerhalb der BWA
  • Mehrfacher Diebstahl
  • Misshandlung von Tieren